Besondere Hilfen im Überblick

Ganzheitliche Betreuung
für beste Erfolgsaussichten


Eine Besonderheit der Berufsförderungswerke sind die sogenannten Besonderen Hilfen. Unsere Stärke liegt ganz klar im ganzheitlichen Ansatz. Neben der beruflichen Qualifizierung berücksichtigen wir auch soziale, psychologische und medizinische Aspekte. Dieser Ansatz ermöglicht eine erfolgreiche und vor allem nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt.

Die Besonderen Hilfen stehen flexibel während der gesamten Dauer des Reha-Prozesses* zur Verfügung und gehen auf die spezifischen Bedarfe unserer Teilnehmenden ein. Mitarbeitende mit medizinischen, psychologischen, sozialpädagogischen und therapeutischen Qualifikationen arbeiten eng zusammen. Die Besonderen Hilfen beziehen sich auch auf den Bildungsprozess und beinhalten spezifische sowie sonderpädagogische Leistungen.

*Aufgrund der Fokussierung auf psychische Einschränkungen gibt es im Berufliches Training keine Begleitung durch den Medizinischen Dienst.

Unsere Besonderen Hilfen
auf einen Blick

Reha- und Integrationsmanagement

Wir bieten Ihnen von Anfang an eine individuelle Unterstützung für Ihre berufliche Reha.

Psychologischer Dienst

Der Psychologische Dienst bietet Ihnen sowohl kurzfristige Einzelgespräche als auch längerfristige Beratungen.

Soziale Beratung

Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich voll und ganz auf Ihren beruflichen Neustart konzentrieren können.

Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst unterstützt Sie dabei, Ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren und zu verbessern.

Die gesetzliche Grundlage für die berufliche Rehabilitation und die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bildet das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX), insbesondere die §§ 49 und 51.

Dabei regelt § 49, was genau Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind. Dazu gehören zum Beispiel neben dem Erhalt des Arbeitsplatzes auch Qualifizierungsangebote oder medizinisch, psychologische und/oder pädagogische Hilfen.

Der § 51 regelt insbesondere die Zuständigkeit von Berufsförderungswerken als Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

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