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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Berufliche Rehabilitation mit LTA in Berlin und Brandenburg: Ablauf und Voraussetzungen

Wie soll es beruflich weitergehen, wenn der bisherige Beruf gesundheitlich nicht mehr funktioniert? Genau dafür gibt es die berufliche Rehabilitation, im Sozialrecht als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) bezeichnet. Sie ermöglicht die berufliche Neuorientierung und die dauerhafte Rückkehr ins Erwerbsleben, wenn eine Weiterbeschäftigung im alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

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